Datenschutz
Stand November 2021
Diese Informationen dienen der Transparenz, wie Ihr Jobcenter (im Folgenden „JC“ abgekürzt) und die Bundesagentur für Arbeit (im Folgenden „BA“ abgekürzt) mit personenbezogenen Daten ihrer Kund*innen (Privatpersonen und Unternehmen) umgehen. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert und verlangt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.
Informationen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI):
- Datenschutz im Jobcenter: Informationen des BfDI
- Datenschutz im Jobcenter: Informationen des BfDI - LEICHTE SPRACHE
Allgemeines zur Datenverarbeitung
1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Das JC und die BA verarbeiten Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sie sind zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken der BA verarbeitet.
2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.